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Arbeits- und Sozialrecht

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Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ergeben (Begründung eines Arbeitsverhältnisses, wechselseitige Rechte und Pflichten, Entgelthöhe, Urlaub, Mutterschutz, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses).
Es gibt zum einen das sog. „Individualarbeitsrecht“. Dieses regelt die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allem im Arbeitsvertrag, aber auch bestimmten Schutzgesetzen, wie dem Angestelltengesetz, dem Arbeitsverfassungsgesetz, dem Urlaubsgesetz oder dem Berufsausbildungsgesetz etc.
Zum anderen gibt es das „Kollektivarbeitsrecht“. Dieses fasst all jene Rechtsvorschriften zusammen, die das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- bzw. Personalräten auf der einen Seite und Arbeitgeber bzw. Arbeitsgeberinnen sowie ihren Interessenverbänden auf der anderen Seite regelt. In diesen Bereich fallen vor allem die Befugnisse und Aufgaben von Betriebsräten und der Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung vor sozialen Risiken wie z.B. Krankheit/Unfall (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutz), Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod (Pension und Witwenpension) dienen.
Meine Leistungen:
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitsnehmern vor allen Gerichten wegen
- Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen
- Prüfung von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis
- Kündigungsanfechtung
- Anfechtung von Entlassungen
- Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension
- Pflegegeld
- Mutterschutz