Home / Spezialgebiete / Vertragsrecht
Vertragsrecht

Sie haben Fragen?
Tel. +43 (0)662 / 890276
Verträge begleiten uns nahezu täglich in unserem Alltag. Im Regelfall gelten für den Abschluss eines Vertrages nach dem österreichischen Recht grundsätzlich keine Formvorschriften. Verträge können somit auch mündlich oder schlüssig durch ein Verhalten (z.B. Nicken oder Zeigen auf einen Gegenstand) geschlossen werden.
Allerdings gelten für bestimmte Verträge (z.B. Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe, Verträge zwischen Ehegatten, Kauf- und Schenkungsverträge über Häuser oder Eigentumswohnungen, Gesellschaftsverträge) bestimmte Formvorschriften. Solche Verträge müssen entweder in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden oder müssen die Unterschriften zumindest beglaubigt werden.
Bei allen Verträgen dient die Schriftlichkeit dazu, dass später bewiesen werden kann, was die Parteien miteinander vereinbart haben (z.B. Verträge über Autos, Mietverträge, Arbeitsverträge etc.).
Meine Leistungen:
Verfassen von:
- Kauf- Tausch- und Schenkungsverträgen
- Übergabeverträgen
- Darlehensverträgen und Pfandurkunden
- Dienstbarkeitsvereinbarungen
- Löschungsurkunden
- Wohnungseigentumsverträgen
- Mietverträgen
- Dienst- und Werkverträgen
- Gesellschaftsverträgen
- Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Letztwilligen Verfügungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie die anschließende Vertragsabwicklung (Treuhandschaft, Vergebühren, Eintragung ins Grund- oder Firmenbuch)