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Verträge begleiten uns nahezu täglich in unserem Alltag. Im Regelfall gelten für den Abschluss eines Vertrages nach dem österreichischen Recht grundsätzlich keine Formvorschriften. Verträge können somit auch mündlich oder schlüssig durch ein Verhalten (z.B. Nicken oder Zeigen auf einen Gegenstand) geschlossen werden.

Allerdings gelten für bestimmte Verträge (z.B. Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe, Verträge zwischen Ehegatten, Kauf- und Schenkungsverträge über Häuser oder Eigentumswohnungen, Gesellschaftsverträge) bestimmte Formvorschriften. Solche Verträge müssen entweder in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden oder müssen die Unterschriften zumindest beglaubigt werden.

Bei allen Verträgen dient die Schriftlichkeit dazu, dass später bewiesen werden kann, was die Parteien miteinander vereinbart haben (z.B. Verträge über Autos, Mietverträge, Arbeitsverträge etc.).

Meine Leistungen:

Verfassen von:

  • Kauf- Tausch- und Schenkungsverträgen
  • Übergabeverträgen
  • Darlehensverträgen und Pfandurkunden
  • Dienstbarkeitsvereinbarungen
  • Löschungsurkunden
  • Wohnungseigentumsverträgen
  • Mietverträgen
  • Dienst- und Werkverträgen
  • Gesellschaftsverträgen
  • Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Letztwilligen Verfügungen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen

sowie die anschließende Vertragsabwicklung (Treuhandschaft, Vergebühren, Eintragung ins Grund- oder Firmenbuch)

Häufig gestellte Fragen

Der Kauf einer Liegenschaft ist bereits äußerst kostenintensiv und in den meisten Fällen nur mit Hilfe eines Bankdarlehens zu finanzieren. Doch sind neben dem eigentlichen Kaufpreis noch insbesondere folgende Nebenkosten zu decken, die Sie niemals bei der Finanzierung übersehen sollten.

  • Kosten für die Vertragserrichtung, Treuhandschaft und grundbücherliche Eintragung Ihres Eigentumsrechts (und allenfalls des Pfandrechtes der kreditgewährenden Bank) ins Grundbuch. Hier erfolgt meist eine Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit dem Vertragserrichter in Höhe von 1 – 3 % des Kaufpreises.
  • Barauslagen für die notwendige Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien, für die Einholung von behördlichen Bestätigungen und für die Grundbuchanträge
  • Grunderwerbssteuer (3,5 % des Kaufpreises)
  • Gerichtliche Eintragungsgebühr (1,1% des Kaufpreises)
  • Allenfalls Maklerkosten (bis zu 3 % des Kaufpreises)
  • Allenfalls Immobilienertragssteuer, die vom Verkäufer zu tragen ist

Eheverträge regeln die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten, meist für den Fall der Aufhebung der Ehe. Dabei ist zu beachten, dass in Österreich grundsätzlich, sofern durch einen Ehevertrag nichts anderes vereinbart wird, Gütertrennung besteht. Jeder Ehegatte bleibt somit Alleineigentümer von Sachen, die in die Ehe eingebracht wurden und an (während aufrechter Ehe) einem Ehegatten vererbten oder geschenkten Sachen.

Der praktisch wichtigste Fall für einen Ehevertrag ist somit die Vereinbarung einer „Gütergemeinschaft“.

Vertragspartner von Eheverträgen sind in der Regel Ehepartner oder Brautleute. Vor der Ehe geschlossene Eheverträge gelten nur unter der Bedingung der späteren Heirat. Alle Eheverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsaktes.