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Strafrecht
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Das (gerichtliche) Strafrecht beschäftigt sich mit jenen Verboten bzw. Geboten, die das grundlegende Verhalten der Menschen steuern soll. Welches Verhalten (gerichtlich) strafbar ist, ist im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) und in diversen Nebengesetzen wie z.B. dem Suchtmittelgesetz (SMG) und dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) geregelt.
Der österreichische Gesetzgeber verfolgt im Strafrecht vor allem general- und spezialpräventive Ziele.
Generalprävention meint, dass die allgemeine Bevölkerung durch die Androhung von Strafen davon abgehalten werden soll, ein verbotenes Verhalten zu setzen. Umgekehrt soll die Rechtstreue der Bevölkerung gestärkt werden.
Spezialprävention bezweckt, dass der Täter selbst durch die Strafe davon abgehalten werden soll, zukünftig Straftaten zu begehen.
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- Vertretung in Angelegenheiten des Strafvollzuges (z.B. Strafaufschub; elektronisch überwachter Hausarrest bzw. sog. Fußfessel)
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