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Familien- und Erbrecht
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DDas Familien- und Erbrecht ist ein Teil des allgemeinen Zivilrechts.
Das Familienrecht regelt die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Name der Eheleute, gegenseitiger Beistand, Ehegattenunterhalt, Ehewohnung) sowie die Auflösung einer Ehe, insb. durch Scheidung und deren Folgen (nacheheliche Aufteilung, Unterhalt). Darüber hinaus haben Eltern und Kindern gegenseitige Rechte und Pflichten, die ebenfalls im Familienrecht geregelt werden (Obsorgerecht, Aufenthalt des Kindes, Kindesunterhalt, Kontaktrecht, etc.).
Das Erbrecht ist die Summe aller Normen, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf lebende Personen regelt.
Zu unterscheiden ist hier einerseits zwischen einem bzw. mehreren Gesamtrechtsnachfolger(n) = Erbe und Personen, die lediglich nur einen bestimmten Vermögenswert des Verstorbenen erhalten = Vermächtnisnehmer.
Andererseits wird zwischen den drei Erbrechtstiteln, dem Ehepakt bzw. Erbvertrag, der letztwilligen Verfügung (Testament, Vermächtnis) und dem gesetzlichen Erbrecht unterschieden.
Meine Leistungen:
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor allen Gerichten wegen:
- streitigen und einvernehmlichen Scheidungen, Anfechtung und Nichtigerklärung von Ehen
- nachehelichen Aufteilungsverfahren
- Ehegattenunterhalts und Kindesunterhalts
- Obsorge
- Kontakt- bzw. Besuchsrechts
- Errichtung von Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen (Testament, Vermächtnis)
- Gerichtliche Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen (Erbrecht, Pflichtteil)