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Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht

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Das Verwaltungsrecht bildet (neben dem Verfassungsrecht) einen wesentlichen Teil des „öffentlichen Rechts“. Es regelt im Wesentlichen die Beziehung zwischen dem Staat (Bund, Länder und Gemeinden) in Ausübung der Hoheitsverwaltung und seinen Bürgern, aber auch das Verhältnis staatlicher Stellen untereinander.
Das Verwaltungsrecht unterteilt sich in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht.
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt allgemein die Behörden und das Verwaltungsverfahren.
Das besondere Verwaltungsrecht enthält Regeln, die für spezielle Verwaltungsbereiche gelten (Ausländer- und Asylrecht, Fremdenrecht, Gewerberecht, Baurecht, Staatsbürgerschaftsrecht, Straßenverkehrsordnung, Führerscheingesetz, Kraftfahrgesetz etc.) und in der Regel die spezielle, behördliche Zuständigkeit in diesen Verwaltungsbereichen.
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden nicht nur von Gerichten bestraft, sondern zum Teil von Verwaltungsbehörden (insb. Verstöße gegen die StVO, das Kraftfahrgesetz; Baurecht, Gewerbeordnung etc.). Aus diesem Grund gibt es neben dem (gerichtlichen) Strafrecht auch das Verwaltungsstrafrecht.
Meine Leistungen:
Beratung und Vertretung vor allen Verwaltungsbehörden insb.
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
- Führerscheinentzug
- Bauverfahren
- Gewerberecht
- Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
- Asylverfahren
- Staatsbürgerschaftsverfahren